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Unser Infoservice zum Denkmalschutz
Ein denkmalgeschütztes Haus mit Fachwerk, historischen Holzfenstern, Stuck und vielem mehr ist immer einzigartig.
Wollen oder müssen Sie allerdings Renovierungen oder Sanierungen durchführen, unterliegen diese verschiedenen Auflagen.
Denn ein denkmalgeschütztes Haus darf man nicht ohne weiteres verändern - das Gebäude muss seinen Charakter behalten und darüber wacht die Denkmalschutzbehörde.
Informieren Sie sich deshalb bereits im Vorfeld genau darüber, welche Möglichkeiten es speziell für Ihr Objekt gibt.
Wollen oder müssen Sie allerdings Renovierungen oder Sanierungen durchführen, unterliegen diese verschiedenen Auflagen.
Denn ein denkmalgeschütztes Haus darf man nicht ohne weiteres verändern - das Gebäude muss seinen Charakter behalten und darüber wacht die Denkmalschutzbehörde.
Informieren Sie sich deshalb bereits im Vorfeld genau darüber, welche Möglichkeiten es speziell für Ihr Objekt gibt.
Denkmalschutzexperte Klaus Bayer beräte Sie gerne!
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In vielen Fällen sind bei Renovierungen staatliche Fördergelder erhältlich.
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Schießmauerweg 3
97348 Markt Einersheim